Schiedsstelle

Für die amtsangehörigen Gemeinden hat das Amt Scharmützelsee zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle eingerichtet und unterhält diese. Die Schiedsstelle übernimmt gleichzeitig die Funktion der Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie die Funktion der Vergleichsbehörde im Sinne der Strafprozessordnung (z. B. wegen Beleidigung).  

 

Die Schiedsstelle kann in allen Angelegenheiten angerufen werden, in denen ein Konflikt durch eine außergerichtliche Einigung der Streitparteien beigelegt werden kann. Die Initiative zur Anrufung einer Schiedsstelle muss dabei von einer Partei ausgehen. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bereich die Gegenpartei wohnt oder ihren Sitz hat. 

 

Bei einigen Rechtsstreitigkeiten ist in Brandenburg die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches vor Klageerhebung zwingend vorgeschrieben. Dies betrifft z. B. bestimmte Ansprüche, die nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind, wie z. B. Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht wegen eines Grenzbaumes. Erst wenn ein Schlichtungs- bzw. Sühneversuch scheitert, kann in diesen Fällen das Gericht angerufen werden.


Die Schiedsstelle ist auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten in Zivilsachen sowie Schmerzensgeldansprüche wegen z. B. Beleidigungen zuständig, nicht aber für familien- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten.

 

Können sich beide Streitparteien auf eine gemeinsame Lösung ihres Konflikts verständigen, ist der vor einer Schiedsstelle darüber geschlossene Vergleich wie ein gerichtliches Urteil vollstreckbar. Der Vorteil eines so zustande gekommenen  Vergleiches liegt unter anderem in der erheblich geringeren Kostenfolge gegenüber einem Gerichtsverfahren.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Schiedspersonen

 

Herr Kettner (Schiedsmann) und Herr Burandt (stellvertr. Schiedsmann)
Tel. 0176/ 46738647│ E-Mail:

 

oder auch das

 

Amt Scharmützelsee
Bürgeramt, Ordnungsamt
SB Gewerbe - Schiedsstelle
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:

 

gerne zur Verfügung.

 

Anzuwendende Vorschriften:
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) 
 

Kontaktieren Sie uns

Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow

 

icon-phone (033631) 45-141
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