Änderung zur Bemessung der Elternbeiträge nach dem Kindertagesstättengesetz tritt ab 01. August 2024 in Kraft

18. 07. 2024

WICHTIGE ÄNDERUNGEN

AB 01.AUGUST 2024

 

 

Liebe Eltern,

 

bitte beachten Sie, dass ab dem 01.08.2024 eine Änderung zur Bemessung der Elternbeiträge nach dem Kindertagesstättengesetz in Kraft tritt.

 

Demnach werden gemäß § 17a werden ab dem 01.08.2024 für alle 3 – 6 jährigen Kinder keine Elternbeiträge mehr erhoben. Die Befreiung erfolgt ab dem Monat in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Hat Ihr Kind bspw. am 17.08.2024 seinen 3. Geburtstag, gilt die Beitragsbefreiung ab dem 01.08.2024.

 

§ 17a
Befreiung von Elternbeiträgen

(1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege darf kein Elternbeitrag erhoben werden,

  1. für Kinder, die sich im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung befinden,

  2. ab dem Kita-Jahr 2023/2024 für Kinder, die sich im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung befinden und

  3. ab dem Kita-Jahr 2024/2025 für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult wurden

 

In diesem Zusammenhang erhalten alle Eltern bis Ende August 2024 einen neuen Beitragsbescheid. Aufgrund der Anzahl der Bescheide, bitten wir um Nachsicht, sollte es hierbei zu Verzögerungen kommen.

 

Vorab bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge für Zahlungen zu überprüfen und ggf. zum 01.08.2024 zu ändern oder zu beenden. Für die Eltern die beim Amt Scharmützelsee ein Sepa Lastschrift Mandat hinterlegt haben, wird ab dem Monat August 2024 kein Beitrag mehr abgebucht. Die letzte Abbuchung findet dann Ende Juli für den Monat Juli 2024 statt.

 

Für Rückfragen Ihrerseits steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Dollase im Amt Scharmützelsee telefonisch zur Verfügung: 033631 45104.

 

Ch. Riecke

 

 

Amtsdirektor

 

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Forsthausstraße 4
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