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Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
(033631) 45-141
Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier
Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Sehr geehrte Steuerpflichtige,
nach der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten Sie seit einiger Zeit von Ihrem Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid.
Wichtig zu wissen ist, dass diese beiden Bescheide des Finanzamtes keine Zahlungsverpflichtung enthalten und auch nicht vollständig Auskunft darüber geben, in welcher Höhe Sie künftig Grundsteuern bei Ihrer Gemeinde zu entrichten haben.
Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheids berechnet die Gemeinde unter Anwendung des Hebesatzes die Grundsteuer. Diese wird durch den Grundsteuerbescheid der Gemeinde festgesetzt. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab dem 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Gemeinde. In welcher Höhe die Grundsteuer zu zahlen ist hängt davon ab, welcher Hebesatz durch die jeweilige Gemeinde festgelegt wird.
Die Grundsteuer soll mit dem neuen Hebesatz durch die Gemeinden aufkommensneutral bestimmt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Gemeinde im Wesentlichen alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt wurden. Darüber hinaus soll den Gemeinden ein Verzeichnis darüber zur Verfügung gestellt werden.
Nach aktueller Information wird dieser Prozess voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein.
Die Festlegung eines neuen Hebesatzes kann somit voraussichtlich erst Ende 2024/Anfang 2025 durch die Gemeindevertretungen erfolgen. Danach wird die Amtsverwaltung unverzüglich die Grundsteuerbescheide erstellen und versenden. Daraus sind die Höhe der neuen Grundsteuer und deren Zahlungstermine für den jeweiligen Steuerpflichtigen ersichtlich. Erst danach sind Zahlungen an die Gemeinde/Amtsverwaltung vorzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte zur neuen Grundsteuer geben können. Wir bitten Sie daher, von telefonischen Anfragen an die Mitarbeiter der Steuerabteilung abzusehen.
Vielen Dank.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bild zur Meldung: Information zur Grundsteuerreform
Amt Scharmützelsee
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30. 11. 2024 - Uhr
Parkplatz am Hafen, Seestraße 51, 15526 Bad Saarow